Mit dem Wegfall der Meisterpflicht im Fliesenleger-Handwerk im Jahr 2004, ist es letztendlich jedem erlaubt, Fliesen und andere keramische Bodenbeläge gewerblich zu verlegen. Diese Änderung führte zu einer rasanten Verschlechterung der erbrachten Handwerkerleistungen. Immer häufiger sind die Auftraggeber bewusst oder unbewusst gravierenden Mängeln ausgesetzt, durch die Bauschäden vorprogrammiert sind.
Falls es auch bei Ihnen zu einem Streit mit der beauftragten Firma kommen sollte, so stehe ich Ihnen als Sachverständiger und Gutachter für das Fliesenlegerhandwerk mit all meinen praktischen und theoretischen Erfahrungen, zum Beispiel in Form eines aussagekräftigen Guthabens, hilfreich zur Seite.